Geschenke & Konto-Check unter dem Tannenbaum: Warum Azubi A Weihnachtsgeld bekommt – und Azubi B nicht

Wichtiges zur Regelung von Weihnachtsgeld
Geldscheine und eine Weihnachtskugel

Stell dir vor, ihr seid zu zweit in der Berufsschule: Azubi A und Azubi B. Beide arbeiten im Steuerbüro, beide pauken Lohnsteuerrecht – aber kurz vor Weihnachten sehen ihre Konten unterschiedlich aus. Azubi A freut sich über Weihnachtsgeld und plant schon Geschenke, Restaurantbesuch und vielleicht eine neue Winterjacke. Azubi B schaut aufs Konto und ...

... stellt fest: Da kommt nichts extra. Genau da beginnt die spannende Frage: Wie ist Weihnachtsgeld eigentlich rechtlich und steuerlich geregelt – und warum haben manche Glück und andere nicht?​

1. Azubi A: „Yeah, Weihnachtsgeld!“ – Woher der Anspruch kommt

Azubi A arbeitet in einer Kanzlei mit Tarifbindung. Im Ausbildungsvertrag steht ein Hinweis auf den Tarifvertrag, und dort ist klar geregelt, dass es ein Weihnachtsgeld gibt – meist als fester Prozentsatz vom Monatsgehalt oder als bestimmter Betrag.

Juristisch sieht das so aus:

  • Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld; Grundlage sind Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
  • Wenn ein Betrieb mehrere Jahre in Folge Weihnachtsgeld zahlt, ohne es ausdrücklich als „freiwillig“ zu kennzeichnen, kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen – daraus wird ein Anspruch.

Azubi A hat also keinen „Weihnachtswunder-Bonus“, sondern einen klar geregelten Anspruch, der sich schwarz auf weiß aus den Unterlagen ergibt.

2. Azubi B: „Warum kriege ich nichts?“ – Wenn Weihnachtsgeld freiwillig ist

Azubi B arbeitet in einer kleineren Kanzlei ohne Tarifvertrag. Hier entscheidet der oder die Inhaber:in, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird – oder eben nicht. Für viele Beschäftigte ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Zusatzleistung, auf die es ohne vertragliche Regelung keinen Anspruch gibt.​ Typisch sind Formulierungen im Vertrag wie „freiwillige Sonderzahlung“ oder „ohne Begründung widerruflich“. Diese Klauseln sollen verhindern, dass aus einer freundlichen Geste ein dauerhafter Rechtsanspruch wird.​ Heißt für Azubi B: Kein Tarif, kein Verweis im Vertrag, klare Freiwilligkeitsklausel – dann gibt es rechtlich keinen Hebel, Weihnachtsgeld einzufordern. Das ist frustrierend, aber juristisch sauber geregelt.

3. Wenn der Weihnachtsmann das Finanzamt mitbringt: Steuer & Sozialabgaben

Jetzt wird es fachlich spannend – und genau hier kommt dein Wissen als zukünftige:r Steuerprofi ins Spiel. Weihnachtsgeld ist in Deutschland steuerlich kein „Geschenk“, sondern ganz normales Bruttoarbeitsentgelt in Form eines sonstigen Bezugs.​ Das hat drei wichtige Folgen:

  • Weihnachtsgeld ist voll lohnsteuerpflichtig. Es wird nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert, weshalb die Belastung oft höher wirkt als beim Monatslohn.
  • Es ist auch sozialversicherungspflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung), solange du mit deinem gesamten Einkommen über den jeweiligen Grenzen liegst.
  • Auf deiner Lohnabrechnung taucht es extra auf – ideal, um sich die Berechnung Schritt für Schritt anzuschauen.

Azubi A merkt: Vom „Brutto-Weihnachtsglück“ kommt netto weniger an als gedacht. Azubi B merkt: Kein Weihnachtsgeld heißt zwar keine Extra-Steuer, aber eben auch kein Extra-Netto.

4. Kündigung, Stichtag & die Falle kurz nach Weihnachten

Stell dir vor, Azubi A bekommt ein tolles Jobangebot und möchte zum Jahreswechsel wechseln. Jetzt wird die Frage interessant: Darf A das Weihnachtsgeld behalten? Oft gibt es Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln im Vertrag:

  • Steht dort zum Beispiel, dass du am 31.12. noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis sein musst, kann bei vorheriger Kündigung der Anspruch entfallen oder Rückzahlung fällig werden.
  • Wichtig ist der Charakter der Zahlung: Dient Weihnachtsgeld eher als „Treueprämie“ für das Bleiben im Unternehmen, sind Stichtage juristisch eher haltbar als bei einem echten Entgeltbestandteil.

Azubi B lernt daraus: Nicht nur die Höhe ist wichtig, sondern auch, wofür das Weihnachtsgeld rechtlich gedacht ist – Entgelt für geleistete Arbeit oder Belohnung für Betriebstreue.

5. Weihnachtsgeld als Lernfeld für deine Karriere

Auch wenn es sich erst mal nur nach „mehr oder weniger Geld unterm Baum“ anhört: Weihnachtsgeld ist ein perfektes Übungsthema für junge Steuerfachangestellte. Du kannst damit gleich mehrere Dinge üben:

  • Anspruch prüfen: Tarif, Vertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung – genau so prüfst du später auch Fälle für Mandant:innen.
  • Lohnabrechnung verstehen: Unterschied laufender Arbeitslohn vs. sonstige Bezüge, steuerliche Behandlung, Sozialversicherung.
  • Kommunikation üben: Mandanten werden dich später genau zu solchen Fragen löchern – Weihnachtsgeld eignet sich super, um komplizierte Regeln einfach zu erklären.

So wird die Weihnachtszeit mehr als nur Plätzchen und Geschenke: Sie wird zur praktischsten Lerneinheit des Jahres. Azubi A und Azubi B sitzen vielleicht an verschiedenen Kontoständen – aber beide können aus ihren Situationen eine Menge mitnehmen. Und du auch. 

6. Zum Schluss noch ein Blick weg vom Konto hin zum Weihnachtsbaum

Egal ob du dieses Jahr wie Azubi A Weihnachtsgeld bekommst oder eher in der Situation von Azubi B bist – du leistest jeden Tag wichtige Arbeit in einem Beruf, der Verantwortung trägt und Zukunft hat. Nutze die ruhigen Tage, um durchzuatmen, Kraft zu sammeln und vielleicht auch stolz auf das zu schauen, was du in Ausbildung oder Berufseinstieg schon geschafft hast.

Wenn du im neuen Jahr noch mehr aus deiner Karriere in der Steuerbranche machen willst, schau auf tax-talents.de vorbei: Dort findest du Infos rund um Ausbildung, Aufstiegsmöglichkeiten, Spezialisierungen, Gehaltsthemen und viele weitere Inhalte, die dir helfen, deinen eigenen Weg im Steuerbereich zu planen.

Frohe Weihnachten, eine entspannte Zeit mit Menschen, die dir wichtig sind – und einen guten Start in ein neues Jahr voller Chancen für dich als Tax-Talent.

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