Ein-Klick-Steuererklärung: ELSTER startet in die Pilotphase

Selbstläufer oder Stolperfalle? Die Steuererklärung für einfache Fälle
Ein-Klick-Steuererklärung: ELSTER startet in die Pilotphase

Automatisiert, mobil, vorausgefüllt: „MeinELSTER+“ führt die digitale Steuererklärung in eine neue Phase – mit neuen Chancen und Aufgaben für die Praxis.

1. Ein-Klick-Steuererklärung startet in der App „MeinELSTER+“

Ab Juli 2026 beginnt die Pilotphase der neuen Ein-Klick-Steuererklärung über die App MeinELSTER+. Damit testet die Finanzverwaltung erstmals ein Verfahren, bei dem die Einkommensteuererklärung auf Basis vorhandener Belegdaten vollautomatisch vorausgefüllt bereitgestellt und nach Prüfung mit einem Klick elektronisch übermittelt werden kann.

Bereits ab dem 31.  März 2026 können sich ausgewählte Steuerpflichtige für die Nutzung freischalten. Die Teilnahme ist auf etwa 11,5 Millionen Personen begrenzt – vor allem ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Renten und Pensionen. Rund 2,5 Millionen Teilnehmende stammen aus Nordrhein-Westfalen, das als größtes Bundesland besonders stark in die Testphase eingebunden ist.

2. Technische Grundlage: Belegabruf, aber weiterentwickelt

Das Konzept baut auf dem bekannten vorausgefüllten Steuererklärungssystem (VaSt) auf. Die Finanzverwaltung zieht dabei Daten aus vorhandenen Quellen – insbesondere

  • Lohnsteuerbescheinigungen,
  • Rentenbezugsmitteilungen,
  • Meldungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie
  • Stammdaten aus dem ELSTER-Konto.

Neu ist, dass diese Daten nicht nur abrufbar, sondern bereits vollständig verarbeitet und zu einer Deklarationsvorschau mit Steuerberechnung zusammengeführt werden. Die Nutzer sehen eine komplette Einkommensteuererklärung inklusive Berechnungsgrundlagen und können sie – nach Prüfung und ggf. Ergänzung – direkt absenden.

3. Die Rolle von MeinELSTER+

Die App „MeinELSTER+“ erweitert die bisherige Web-Anwendung „MeinELSTER“ um mobile und KI-gestützte Funktionen:

  • Nutzer können Belege scannen (z. B. Handwerkerrechnungen, Spendenquittungen),
  • Beträge werden per Texterkennung (OCR) automatisch übernommen,
  • Dokumente lassen sich im ELSTER-Konto speichern und für künftige Steuerjahre nutzen.

Langfristig zielt das Konzept darauf ab, Standardfälle der Einkommensteuer weitgehend automatisiert zu bearbeiten – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (z. B. Estland oder Dänemark).

4. Fachlicher Ausblick

Für Steuerfachangestellte bedeutet die Neuerung vor allem, dass einfache Fälle zunehmend über automatisierte Prozesse abgewickelt werden können. Beratungsbedarf bleibt jedoch bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder steuermindernden Wahlrechten bestehen. Hier kann der Berufstand künftig verstärkt prüfend und beratend tätig werden – vor allem bei der Kontrolle der maschinell erstellten Entwürfe und der Erfassung bisher nicht digital übermittelter Daten.

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