Steuerberaterprüfung vor der Reform

Was sich jetzt ändert – und was Du für Dein Examen wissen musst
Steuerberaterprüfung vor der Reform

Das Bundesfinanzministerium plant eine modernere Steuerberaterprüfung. Für Dich zählt vor allem: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Einige Änderungen könnten aber schon für die Prüfung 2027 wichtig werden.


Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der anspruchsvollsten Berufsprüfungen in Deutschland. Drei Klausurtage im Oktober, hohe Durchfallquoten, lange Vorbereitung und danach die mündliche Prüfung: Wer sich darauf vorbereitet, braucht Ausdauer, Struktur und einen klaren Plan.

Nun steht die Prüfung vor einem Umbau. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im August 2026 einen Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung vorgelegt. Geplant sind unter anderem mehr Wiederholungsmöglichkeiten, neue Zugangswege und langfristig eine modularisierte Prüfung.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Für die laufende Vorbereitung musst Du nicht alles neu planen. Die Reform ist noch nicht geltendes Recht. Sie kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Trotzdem lohnt es sich, die geplanten Neuerungen einzuordnen.

Was ist bisher gesichert?

Derzeit gibt es einen Referentenentwurf des BMF. Das ist ein erster offizieller Gesetzesentwurf aus einem Bundesministerium. Er wird mit Ländern, Verbänden und weiteren Beteiligten abgestimmt. Anschließend folgen in der Regel Regierungsentwurf, Beratungen im Bundestag und Bundesrat sowie die endgültige Verkündung.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat bereits Stellung genommen. Sie unterstützt die Richtung der Reform grundsätzlich, fordert aber klare Regeln für die praktische Umsetzung. Gerade bei der geplanten Modularisierung gibt es noch viele offene Punkte.

Für Dich heißt das: Verlass dich für deine konkrete Prüfungsplanung weiter auf die geltenden Termine, Zulassungsvoraussetzungen und Vorgaben deiner Prüfungsstelle. Die Reform ist wichtig. Sie ersetzt aber noch keine aktuelle Prüfungsordnung.

Diese Änderungen plant das BMF

Mehr Chancen bei der Wiederholung

Eine zentrale Änderung betrifft die Wiederholung der Prüfung. Die bisherige Begrenzung der Prüfungsversuche soll nach dem Entwurf entfallen. Wer nicht besteht, könnte die Steuerberaterprüfung künftig also grundsätzlich erneut ablegen – ohne eine feste Höchstzahl an Versuchen.

Das ist vor allem für Menschen relevant, die sich nach einem nicht bestandenen Versuch neu sortieren wollen. Die Regelung soll nach dem Entwurf bereits für die Prüfungskampagne 2027 gelten.

Trotzdem bleibt die Prüfung kein Selbstläufer. Mehr Wiederholungsmöglichkeiten nehmen Druck aus einer einzelnen Prüfungssituation. Sie ersetzen aber keine gute Vorbereitung. Wer die Prüfung mehrfach antritt, investiert weiterhin viel Zeit, Energie und häufig auch Geld.

Neue Wege zur Zulassung

Bislang spielt das Studienfach für viele akademische Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Rolle. Der Referentenentwurf sieht vor, den sogenannten Fakultätsvorbehalt aufzuheben. Künftig soll ein abgeschlossenes Hochschulstudium unabhängig vom Studienfach als Grundlage für den akademischen Zulassungsweg genügen können.

Die praktische Tätigkeit bleibt dabei entscheidend. Auch fachliche Mindestkenntnisse sollen weiterhin nachgewiesen werden. Die BStBK schlägt dafür einen studiengangsunabhängigen Nachweis wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Kenntnisse vor, etwa im Umfang von insgesamt 10 ECTS-Punkten.

Das kann den Beruf für neue Zielgruppen öffnen. Wer etwa ein Studium außerhalb von BWL, VWL oder Rechtswissenschaften abgeschlossen hat, könnte künftig leichter zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Ob und wie dieser Nachweis verbindlich ausgestaltet wird, ist jedoch noch offen.

Modularisierung: Das Examen soll flexibler werden

Die größte Veränderung könnte die schriftliche Prüfung betreffen. Heute schreibst du die drei Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Künftig sollen schriftliche Prüfungsleistungen voraussichtlich stärker entzerrt und als einzelne Teilprüfungen abgelegt werden können.

Das wird meist als Modularisierung bezeichnet.

Die Idee dahinter: Bestandene Teile der schriftlichen Prüfung könnten erhalten bleiben. Du müsstest dann bei einem späteren Antritt nicht zwingend alle Klausuren erneut schreiben. Das würde die Prüfung flexibler machen und könnte helfen, berufliche Tätigkeit, Familie und Examensvorbereitung besser zu verbinden.

Doch gerade hier gilt: Die Details fehlen noch. Noch nicht verbindlich geklärt ist u. a.:

  • Welche Klausuren genau einzelne Module bilden.
  • In welchen zeitlichen Abständen D die Teilprüfungen ablegen kannst.
  • Wie lange ein bestandenes Modul gültig bleibt.
  • Was bei einem Wechsel des Bundeslands oder der zuständigen Steuerberaterkammer gilt.
  • Wie die mündliche Prüfung in das neue System eingebunden wird.
  • Welche Übergangsregeln für laufende und bereits begonnene Prüfungsverfahren gelten.

Diese Fragen sollen vor allem über eine Änderung der Durchführungsverordnung zur Steuerberaterprüfung geregelt werden. Die BStBK fordert, diesen Verordnungsentwurf rasch zur Anhörung vorzulegen.

Was bedeutet das für dich?

Die Reform kann Chancen eröffnen. Sie ist aber kein Grund, eine gut geplante Vorbereitung aufzuschieben.

Wenn du 2026 zur Prüfung antrittst, gilt das bisherige Verfahren. Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet vom 6. bis 8. Oktober 2026 statt.

Wenn du 2027 antreten willst, solltest Du ebenfalls zunächst mit dem bisherigen Aufbau planen. Nach dem aktuellen BMF-Entwurf könnte für Dich allerdings bereits die neue Regel zur unbeschränkten Wiederholbarkeit gelten. Ob dies tatsächlich so kommt, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Für einen Prüfungsantritt ab 2028 ist eine modularisierte Struktur wahrscheinlicher. Aber auch hier gilt: Erst das verabschiedete Gesetz und die geänderte Durchführungsverordnung schaffen verbindliche Regeln. Einzelne Details können sich bis dahin noch deutlich verändern.

So gehst du jetzt sinnvoll vor

Orientiere Dich nicht an Gerüchten, sondern an deinem realistischen Prüfungstermin.

  • Plane Deine Vorbereitung nach dem aktuell geltenden Prüfungsstoff und den veröffentlichten Vorgaben deiner Prüfungsstelle.
  • Verschiebe einen geplanten Prüfungsantritt nicht allein wegen der Hoffnung auf eine leichtere oder flexiblere Prüfung.
  • Prüfe bei Diner Zulassung genau, welche Voraussetzungen heute gelten – besonders bei Studium, Berufserfahrung und Tätigkeitsnachweisen.
  • Beobachte die Reform, wenn Du erst ab 2027 oder 2028 antreten möchtest.
  • Achte auf Informationen des BMF, der Bundessteuerberaterkammer und deiner zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Stellen sind für verbindliche Informationen wichtiger als Kursanbieter, Social-Media-Beiträge oder Hörensagen.

Ein Beispiel: Du planst, im Oktober 2027 zu schreiben, und hast bereits mit einem berufsbegleitenden Lehrgang begonnen. Dann spricht wenig dafür, die Vorbereitung nur wegen der möglichen Modularisierung auszusetzen. Die Regeln für die modularisierte Prüfung stehen noch nicht fest. Du würdest mit einer Verschiebung also eine sichere Vorbereitung gegen eine noch offene Reform tauschen.

Fazit

Die Reform der Steuerberaterprüfung ist in Bewegung. Das BMF will den Beruf zugänglicher machen, Wiederholungen erleichtern und die Prüfung langfristig flexibler organisieren. Besonders die geplante Modularisierung könnte das Examen grundlegend verändern.

Für Dich ist aber entscheidend: Noch gilt das bisherige Recht. Die unbeschränkte Wiederholbarkeit könnte bereits ab 2027 kommen. Die konkrete modularisierte Prüfung ist dagegen noch Zukunftsmusik.

Bereite Dich deshalb weiter konsequent auf den Prüfungstermin vor, den Du realistisch anstrebst. Verfolge die Reform aufmerksam, aber richte Deine Entscheidung nicht nach ungeklärten Details aus. Eine solide Vorbereitung bleibt der beste Weg durch das Steuerberaterexamen.

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